Mitglied werden

Mitglied im BDL können rechtlich selbständige Unternehmen werden, die das Leasing-Geschäft als wesentlichen Unternehmensgegenstand betreiben, also bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter verleasen.

Auch Unternehmen ohne eigenes Leasing-Neugeschäft können Mitglied werden, sofern sie als Kerngeschäft die Leasing-Aktivitäten ihrer verbundenen Gesellschaften koordinieren.

Wollen Sie sich mit Ihrer Leasing-Gesellschaft dem BDL anschließen, von seinem umfassenden Serviceprogramm profitieren und seinen Einsatz für die Belange des Leasing unterstützen? Dann beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Einen Termin mit der Geschäftsführung können Sie gleich hier vereinbaren:

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